Es handelt sich um einen Reparaturschaden, wenn die errechneten Kosten für die nötige Reparatur niedriger ausfallen als der berechnete Wiederbeschaffungswert vom Fahrzeug.
Bei der Erstellung des Schadengutachtens wird vom Gutachter festgestellt, ob es sich um einen Reparaturschaden, einem wirtschaftlichen Totalschaden oder um einen Totalschaden handelt.