Der Minderwert ist der Wertverlust des Fahrzeuges, welcher beim Verkauf des Fahrzeuges anfallen würde. Unter der Annahme, dass zwei identische Gebrauchtwagen zum Verkauf angeboten werden, würde das unfallfreie Fahrzeug in aller Regel einen besseren Verkaufspreis als das reparierte Fahrzeug erzielen. Diese Differenz gehört zum verursachten Schaden und wird bei der Erstellung des Gutachten berücksichtigt.