Rechte

Ihre Rechte als Geschädigter

 

Recht auf einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl für die Gutachtenerstellung

Recht auf einen Anwalt/Anwältin ihrer Wahl. Wir empfehlen einen Anwalt für Verkehrsrecht.

Erstattung der Reparaturkosten. Sie können entscheiden ob Sie Ihr Fahrzeug reparieren oder sich die Schadensumme auszahlen lassen

Mietwagen für die Dauer der Reparatur

Nutzungsausfall

Schmerzensgeld

Verdienstausfall

Fahrzeugbergung und Abschleppkosten

Verbringung des Fahrzeugs zur Werkstatt

Wertminderung

Abmeldekosten bei Totalschaden

Anmeldekosten des neuen Fahrzeuges bei Totalschaden

Freie Werkstattwahl

Nach einem Verkehrsunfall hast du normalerweise das Recht, die Werkstatt deiner Wahl auszuwählen. Dies liegt daran, dass du als Geschädigter das Recht hast, das beschädigte Fahrzeug reparieren zu lassen und die Kosten von der Versicherung des Unfallverursachers erstattet zu bekommen.

 

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