Ihre Rechte als Geschädigter
Recht auf einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl für die Gutachtenerstellung
Recht auf einen Anwalt/Anwältin ihrer Wahl. Wir empfehlen einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Erstattung der Reparaturkosten. Sie können entscheiden ob Sie Ihr Fahrzeug reparieren oder sich die Schadensumme auszahlen lassen
Mietwagen für die Dauer der Reparatur
Nutzungsausfall
Schmerzensgeld
Verdienstausfall
Fahrzeugbergung und Abschleppkosten
Verbringung des Fahrzeugs zur Werkstatt
Wertminderung
Abmeldekosten bei Totalschaden
Anmeldekosten des neuen Fahrzeuges bei Totalschaden
Freie Werkstattwahl
Nach einem Verkehrsunfall hast du normalerweise das Recht, die Werkstatt deiner Wahl auszuwählen. Dies liegt daran, dass du als Geschädigter das Recht hast, das beschädigte Fahrzeug reparieren zu lassen und die Kosten von der Versicherung des Unfallverursachers erstattet zu bekommen.